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Angehörige14. Mai 20262 Min Lesezeit

Familienpflegegeld: Warum die 1.800 € (noch) nicht kommen — und was dir heute zusteht

Das diskutierte Familienpflegegeld bleibt 2026 ein Versprechen ohne Datum. Was dahintersteckt — und welche bezahlten und unbezahlten Auszeiten pflegende Angehörige jetzt schon nutzen können.

Von Pflegenda Redaktion

Wer einen Angehörigen pflegt, reduziert oft die Arbeitszeit oder steigt zeitweise ganz aus dem Job aus. Ein Familienpflegegeld — eine Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld — soll diese Lücke seit Jahren schließen. Im Frühjahr 2026 ist klar: Es bleibt vorerst ein Versprechen. Was heißt das konkret, und was steht dir schon heute zu?

Was das Familienpflegegeld sein sollte

Die Idee: Wer wegen der Pflege beruflich kürzertritt, bekommt einen Teil des entgangenen Einkommens ersetzt — im Gespräch waren 65 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro, mindestens 300 Euro im Monat. Vorbild ist das Elterngeld.

Warum es 2026 nicht kommt

Bislang gibt es weder einen Kabinettsbeschluss noch einen Verordnungsentwurf. Der Koalitionsvertrag enthält lediglich einen Prüfauftrag — ohne Zeitplan und ohne gesicherte Finanzierung. Der Grund ist derselbe wie bei der Pflegereform 2026: Die Pflegekasse steckt tief in den roten Zahlen. Für 2026 ist allein ein Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro eingeplant, um den Beitragssatz stabil zu halten. Eine neue, teure Lohnersatzleistung ist in dieser Lage politisch kaum durchsetzbar.

Was es heute schon gibt

Auch ohne Familienpflegegeld bist du nicht ganz ohne Absicherung. Drei Modelle greifen:

1. Pflegeunterstützungsgeld — bis zu 10 Tage, bezahlt

Bei einer akuten Pflegesituation kannst du bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr und pflegebedürftiger Person der Arbeit fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren. Dafür bekommst du rund 90 Prozent deines ausgefallenen Nettolohns als Pflegeunterstützungsgeld — gezahlt von der Pflegekasse. Das ist die einzige direkt bezahlte Auszeit.

2. Pflegezeit — bis zu 6 Monate

Du kannst dich bis zu 6 Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Die Pflegezeit ist unbezahlt, aber du hast besonderen Kündigungsschutz und kannst ein zinsloses Darlehen beantragen (siehe unten). Voraussetzung: Der Betrieb hat mehr als 15 Beschäftigte; ankündigen musst du es 10 Arbeitstage vorher.

3. Familienpflegezeit — bis zu 24 Monate in Teilzeit

Über einen längeren Zeitraum kannst du deine Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren — bis zu 24 Monate lang. Auch das ist unbezahlt, mit zinslosem Darlehen. Voraussetzung: mehr als 25 Beschäftigte, Ankündigung 8 Wochen vorher. Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen 24 Monate nicht überschreiten.

Das zinslose Darlehen

Für die unbezahlten Phasen gibt es beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen, das etwa die Hälfte des entgangenen Nettoeinkommens abdeckt. Zurückgezahlt wird in Raten über bis zu 48 Monate. Seit 2025 reicht für den Antrag die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail. In der Praxis wird das Darlehen bisher selten genutzt — vielen ist die spätere Rückzahlung zu unsicher.

Gut zu wissen

Diese Auszeiten betreffen deinen Job. Das Pflegegeld der pflegebedürftigen Person läuft davon unabhängig weiter — bei Pflegegrad 3 sind das zum Beispiel 599 Euro im Monat.

Stand: Mai 2026. Ob und wann ein Familienpflegegeld kommt, ist offen — wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neues gibt.

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