Zurück zum Blog
Leistungen15. April 20262 Min Lesezeit

Entlastungsbetrag clever nutzen: 131 € pro Monat, die viele verschenken

Der Entlastungsbetrag steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu — 131 €/Monat für Haushaltshilfe, Betreuung und mehr. So holst du dir das Geld zurück.

Von Pflegenda Redaktion

Der Entlastungsbetrag ist eine der am wenigsten genutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 131 € zu — ohne Extra-Antrag, einfach als Anspruch aus dem bestehenden Pflegegrad. Das sind 1.572 € pro Jahr, die leider oft einfach verfallen.

Wofür darf das Geld verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag darf nur zweckgebunden ausgegeben werden. Anders als das Pflegegeld, das frei zur Verfügung steht, brauchst du hier Belege von anerkannten Anbietern. Zugelassen sind:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht anerkannt) — z.B. Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Einkaufshilfen, Besuchsdienste
  • Tages- und Nachtpflege (ergänzend zum eigentlichen TP-Topf)
  • Kurzzeitpflege (ergänzend)
  • Ambulante Pflegedienste — aber nicht für Leistungen der Körperpflege bei Pflegegrad 2+ (da gibt's die Sachleistung für)

Die wichtigste Regel: Ansparen ist möglich

Was viele nicht wissen: Der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort am Monatsende. Ungenutzte Beträge werden ins nächste Quartal, ja sogar ins Folgejahr übertragen. Konkret:

Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Das heißt: Du kannst 12 Monate × 131 € = 1.572 € ansparen und dann z.B. eine größere Sache finanzieren — etwa eine intensive Betreuung über mehrere Wochen, wenn du selbst mal eine Auszeit brauchst.

So funktioniert die Erstattung

  1. Anbieter beauftragen (muss nach Landesrecht anerkannt sein — im Zweifel bei der Pflegekasse nachfragen)
  2. Rechnung bezahlen
  3. Rechnung bei deiner Pflegekasse einreichen — formloses Anschreiben mit Kontonummer genügt
  4. Kasse erstattet den Betrag bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrags

Häufiger Fehler: Anerkennung des Anbieters

Nicht jede Haushaltshilfe ist automatisch abrechnungsfähig. Zugelassen sind nur Anbieter, die nach § 45b SGB XI anerkannt sind — also bei der zuständigen Landesbehörde registriert. Private Putzhilfen ohne Anerkennung zählen nicht.

Frag beim Anbieter vor Auftragserteilung, ob er nach Landesrecht anerkannt ist und entsprechende Bescheinigungen ausstellen kann. Das spart nachträglichen Ärger.

Zusammenspiel mit anderen Leistungen

Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung genutzt werden. Er kürzt nichts anderes. Außerdem lassen sich bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung in den Entlastungsbetrag "umwidmen" — wenn du die Sachleistung nicht komplett ausschöpfst, können freie Mittel für Betreuungsangebote verwendet werden.

Fazit

131 € pro Monat sind nicht wenig — und sie gehören dir. Wenn du sie nicht nutzt, verschenkst du bis zu 1.572 € pro Jahr. Die häufigsten Gründe: Unwissenheit, fehlende anerkannte Anbieter, oder einfach keine Zeit für Papierkram.

Pflegenda hilft dir, den Überblick zu behalten: Wir zeigen dir, wie viel Entlastungsbetrag du in diesem Jahr noch hast, bis wann du ihn nutzen musst — und erinnern dich rechtzeitig.

Du pflegst einen Angehörigen?

Finde in 3 Schritten heraus, welche Leistungen dir zustehen — ohne Account.

Ansprüche prüfen →