Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zum Bescheid
Wie du den Pflegegrad-Antrag richtig stellst, was der MDK prüft und wie du dich optimal auf den Begutachtungstermin vorbereitest.
Von Pflegenda Redaktion
Ein Pflegegrad ist die Eintrittskarte zu allen Leistungen der Pflegeversicherung — vom Pflegegeld über die Verhinderungspflege bis zum Entlastungsbetrag. Ohne anerkannten Pflegegrad fließt kein Cent. Umso wichtiger ist es, den Antrag von Anfang an richtig zu stellen.
So läuft der Antrag ab
- Antrag stellen bei der Pflegekasse (gleiche Kasse wie Krankenkasse). Ein formloser Anruf oder Zwei-Zeiler genügt — das Datum zählt, auch wenn Formulare später folgen.
- Kasse beauftragt MDK (bei Gesetzlich-Versicherten) oder Medicproof (bei Privat-Versicherten) mit der Begutachtung.
- Gutachter kommt zum Hausbesuch — meistens innerhalb von 25 Arbeitstagen.
- Bescheid kommt schriftlich, in der Regel 6–8 Wochen nach Antragstellung.
Was der Gutachter prüft
Die Begutachtung folgt dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) mit 6 Modulen. Bewertet wird, wie selbstständig die Person in verschiedenen Lebensbereichen ist:
- Mobilität (10 %)
- Kognitive & kommunikative Fähigkeiten (15 %)
- Verhaltensweisen & psychische Problemlagen (15 %)
- Selbstversorgung (40 %)
- Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen (20 %)
- Gestaltung des Alltagslebens (15 %)
Aus den Punkten ergibt sich ein Gesamtwert, der den Pflegegrad bestimmt — von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen).
Tipps für den Begutachtungstermin
Sei ehrlich, aber schone nichts. Viele Pflegebedürftige reißen sich am Tag der Begutachtung zusammen ("heute geht's mir gut"). Das führt zu einem zu niedrigen Pflegegrad. Beschreibe den Alltag realistisch — wie es an schlechten Tagen läuft.
Führ ein Pflegetagebuch. Drei bis vier Wochen vor dem Termin dokumentieren, was an Unterstützung täglich nötig ist: morgens Ankleiden, Medikamente, Toilettengang, Mahlzeiten. Das Tagebuch gibst du dem Gutachter — es ist eine starke Grundlage.
Eine Begleitperson mitnehmen. Eine Pflegeperson, die den Alltag kennt, kann ergänzen, was dem Pflegebedürftigen vielleicht unangenehm ist zu sagen.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Innerhalb von einem Monat nach Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist formlos, aber begründet — idealerweise mit konkreten Alltagssituationen, die der Gutachter nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Kasse prüft den Fall dann erneut, oft mit einem zweiten Gutachten.
Die Widerspruchsquote liegt bei rund 40 % — es lohnt sich häufig.
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